Neben dem
B-Führerschein (bzw.
L17) und
Moped sowie
Micro-Car bieten wir noch folgende Gruppen an:
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A |
Motorrad
Mit 18 Jahre:
PKW und Motorrad gleichzeitig möglich!!! Motorräder bis 34 PS (25 KW) stehen Dir dann 2 Jahre zur Verfügung. 2 Jahre nach Ausstellungsdatum kannst Du dann jedes Motorrad ohne Einschränkung lenken.
Mit 21 Jahre:
Direkter Einstieg in die Freiheit auf 2 Rädern möglich !!! Ohne Einschränkung der PS-Anzahl !!! Prüfungserleichterung: bei Ergänzung NUR technischer Teil zur PC-Prüfung notwendig !!!
125ccm:
Wenn du nur bis 125ccm fahren möchtest, geht´s ganz einfach. Du hast den B-Führerschein bereits seit 5 Jahren? Komm zur Fahrschule, absolviere 6 Fahrstunden - sonst nichts, keine Prüfung. Mit der Kursbestätigung bekommst Du bei Deiner zuständigen Behörde einen neuen Führerschein mit dem Eintrag: Motorräder bis 125ccm. ( Code111 )
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E (zu B) |
E zu B (PKW und Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von weit über 3500kg)
Gewichtsverhältnis E zu B: Das momentane Gewicht des Anhängers darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges nicht übersteigen!!!
Führerscheingruppe B: Kraftfahrzeuge mit einem höchzulässigem Gesamtgewicht von max. 3.500 Kg.
Prüfungserleichterung: bei Ergänzung NUR technischer Teil zur PC-Prüfung notwendig !!!
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F |
Traktor. Die theoretische und praktische Prüfung kannst Du schon mit 16 Jahren ablegen und somit alleine auf öffentlicher Strasse fahren.
Prüfungserleichterung: bei Ergänzung NUR technischer Teil zur PCPrüfung notwendig !!! |
Für Beratung und Anfragen zu diesen Gruppen wendest du dich direkt an die
Fahrschule.