Mit 17 schon vierrädrig unterwegs? Wir sorgen dafür, dass Du schon ein Jahr früher als gewöhnlich mit dem Auto fahren darfst.

(Du kannst dir diese Seite auch einfach als Checkliste ausdrucken).

12 Schritte zu deinem Führerschein L17:

Wann kann Ich überhaupt beginnen? Sobald Du 16 bist.

 


1. Information und Anmeldung






Bei der Anmeldung in der Fahrschule ist mitzubringen

Du kommst zu uns in die Fahrschule. Hier bekommst Du vorerst eine unverbindliche Beratung. Wenn Du genug Informationen gesammelt hast und uns vertraust ( da bin ich mir ganz sicher), dann füllen wir auf Wunsch gemeinsam den Antrag für die Behörde aus.

  • Reisepass
  • 2 Passbilder
  • Anzahlung von € 400,-

     
  2. Begleiter und Fahrzeug für die Ausbildungsfahrten Weiters brauchst du eine (oder maximal zwei) nahestehende Person(en) (z.B. Eltern, ältere Geschwister), die mit dir die Ausbildungsfahrten durchführen. Der Begleiter:
  • muss mindestens seit 7 Jahren den Führerschein B  besitzen
  • muss während der letzten 3 Jahre ein KFZ der Gruppe B (Auto) gelenkt haben
  • muss in einem Naheverhältnis zu dir stehen (Eltern, ältere Geschwister, Onkel, Tante)
  • darf nicht wegen schwerer Verkehrsdelikten bestraft worden sein.
  • ( die letzten 3 Jahre )
             Pro Begleiter dürfen max. 2 Fahrzeuge gemeldet werden !
     
 

3. Behörde:









Mitzunehmen zur
zuständigen Behörde

Den Weg zur Behörde erledigen wir für Dich.
Ausgenommen die Begleiter müssen den Antrag persöhnlich
bei der zuständigen Behörde abgeben ( leider schreibt dies die Behörde vor ).

  • Antrag
  • Bestätigung der Fahrschule
  • Lichtbildausweis ( Führerschein ) der Begleiter
    ( max. 2 Begleiter möglich )
  • Zulassungsschein(e) --- max. 2 Fahrzeuge pro
    Begleiter
  • € 24,70,-  pro Begleiter ( Gebühr für Behörde )

Wichtiger Hinweis: Wenn Du Deinen Wohnsitz nicht im Burgenland hast, ist das überhaupt kein Problem. Durch eine Änderung der Gesetzeslage können Führerschein- anwärter aus anderen Bundesländern auch ohne Ummelden den Kurs und die Prüfung im Burgenland absolvieren.

     
  4. Ärtzliches Attest Das ärztliche Attest muss bei der zuständigen Behörde spätestens vor Beginn der 3.000 km vorgelegt werden. Wenn Du möchtest, erledigen wir das für Dich. Das Büro vereinbart Termine während der Kurszeiten direkt in der Fahrschule zur Erlangung des Attestes als Service an.
     
  5. Erste Hilfe Kurs Den Erste Hilfe Kurs mußt Du spätestens 1 Woche vor Deiner praktischen Prüfung besucht haben. Die Fahrschule - City bietet den Erste Hilfe Kurs in der Fahrschule an.
     
  6. Theoretischer Kurs Der theoretische Kurs findet bei uns in der Fahrschule statt. 32 Theoriestunden á 50 Minuten sind gesetzlich vorgeschrieben.  26 davon müssen noch vor den Ausbildungsfahrten absolviert werden. Der Kurs umfaßt den allgmeinen Teil (früher "polizeilich") und den technischen Teil. Wir bieten laufend Abendkurse und zu den Ferien auch Intensivkurse an.
  • Laufende Kurse: Die Kurszeiten sind Mo. - Do. von 18 bis 20 Uhr, d.h. nach 4 Wochen hast du alle Theoriestunden. Die Einheiten sind in sich abgeschlossen. Du kannst also jederzeit in den Kurs einsteigen.
  • Kurzkurs: Semester, Ostern, im Juni, Juli, und August und zu Weihnachten finden Kurzkurse statt. Dieses Angebot richtet sich u.a. an Schüler und Studenten, um Ferienzeiten voll für den Führerschein nutzen zu können. Der Kurzkurs erstreckt sich über zwei Wochen ( 8 Kurstage ) - aktuelle Termine findest du hier.

Kompliziert? Von uns bekommst du einen Ausbildungspass, wo du immer die Übersicht über Fahrstunden und Theoriekurse hast. Falls Du z.B. beruflich verhindert bist, finden wir eine flexible Lösung. Das ist Teil unseres Service und ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

     
  7. Fahrstunden Eine Fahreinheit ("Fahrstunde") dauert 50 Minuten. Treffpunkt ist immer in der Fahrschule. (Laut Gesetz sind höchstens 4 Einheiten pro Tag zulässig). Die praktische Fahrausbildung gliedert sich in 3 Teile:

Vor- und Grundschulung, Hauptschulung, Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung

Grund- und Perfektionsschulung betragen gemeinsam 12 Stunden. Laut Gesetz ist die Anzahl der Stunden für die Hauptschulung abhängig vom erreichten Fahrkönnen - individuell nach Ermessen der Ausbildner. (Die Fahrschule City informiert dich gerne)!

Die ersten Fahrstunden (Grundbegriffe) werden auf dem Übungsgelände durchgeführt (Treffpunkt ist immer bei der Fahrschule). Und dann geht´s schon los - on the road. Während den Fahrstunden wird die praktische Prüfung des öfteren simuliert - so kann man im Vorfeld noch etwaige Fehler ausbessern und Du bist für die echte Prüfung ideall vorbereitet. Du kannst dich hier noch über unsere Fahrzeuge  und über die Fahrlehrer informieren.

Vor dem Beginn der Ausbildungsfahrten müssen zumindest 12 Fahrstunden absolviert werden.

     
  8. Ausbildungsfahrten

Nach den vom Gesetz vorgeschriebenen mind. 26 Theoriestunden und 12 Fahrstunden bekommst du von uns eine Bestätigung, welche bei der Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) abzugeben ist. Von der Behörde wird daraufhin ein Bescheid ausgestellt. Diesen Bescheid musst du gemeinsam mit einem Lichtbildausweis (Reisepass) bei den Ausbildungsfahrten mitführen. Das "L 17 Taferl" erhältst du bei uns in der Fahrschule.

  • Dann fährst du mit deinem Begleiter 1.000km. Dabei mußt du ein Fahrtenprotokoll führen (wo, wann gefahren) - bekommst du in der Fahrschule.
  • Nach den ersten 1.000km kommst du in die Fahrschule zu einer Überprüfungsfahrt mit Nachbesprechung (mit dem Begleiter und Fahrlehrer in eurem Auto).
  • Nach 2.000 km eine weitere Überprüfungsfahrt mit Nachbesprechung.
  • Nach 3.000 km noch einmal eine Überprüfungsfahrt mit Nachbesprechung.
  • Dann folgt eine Perfektionsschulung mit dem Fahrschulauto vor der praktischen Prüfung mit anschließender Nachbesprechung.
  • Inhalt der Perfektionsschulung: Technik am Fahrzeug, Parken, Garage, Zielbremsung, Reversieren, Slalom und Achterfahren am Übungsplatz, Simulation der Prüfungsfahrt, Berg anfahren, Autobahnfahrt und Kreuzungen im Stadtgebiet.
  • Da kann bei der Prüfung kaum mehr was schief gehen!
     
  9. Theoretische Prüfung Du bist inzwischen 17. Die theoretische Prüfung wird mittels Computern in der Fahrschule absolviert. Eine Woche vor Deinem Wunschtermin für die Prüfung meldest Du dich bei uns. Bei der Vorprüfung am Computer simulierst du die Prüfung und kannst dein Wissen optimal einschätzen - damit gibt´s dann bei der echten Prüfung keine bösen Überraschungen.

Computerprüfungen finden 14-tägig statt, und zwar jeweils mittwochs um 13 Uhr. Die Theorieprüfung kann erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres und der dritten Überprüfungsfahrt abgelegt werden.

     
  10. Praktische Prüfung Die praktische Prüfung findet jeweils eine Woche nach der Computerprüfung statt und kann erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden. Die praktische Fahrprüfung  dauert mindestens 35 Minuten und wird mit dem Privatauto durchgeführt. Notfalls kann die Prüfung auch mit dem Fahrschulauto absolviert werden.
     
  11. Vorläufiger Führerschein Die hast die Prüfung bestanden! Gratuliere! Du bekommst an Ort und Stelle von der Fahrschule gemeinsam mit dem Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein ausgestellt. Damit kannst du sofort losfahren. (Der vorläufige Führerschein gilt vier Wochen lang)
     
  12. Führerschein Innerhalb von ca. 1 Woche nach bestandener Prüfung bekommst du den Führerschein (neu: Plastikkarte) mit der Post zugestellt.
     
  Danach

Innerhalb eines Jahres, nachdem du den Führerschein bekommen hast, mußt du die 2 Module der Mehrphasenausbildung absolvieren. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sämtliche Module werden von der Fahrschule - City angeboten. Bitte um rechtzeitige Anmeldung.


 

Fahrschule City
Hauptstrasse 11
2491 Neufeld an der Leitha
Tel.: 02624 / 53 655
Fax.: 02624 / 53 655 - 6
Mail: info@fahrschule-city.at

Seit 1.4.2006 ist bei Ergänzungs- Führerscheinen kein allgemeiner Teil mehr notwendig
Seit 1.3. 2006 ist bei der L17 Computerprüfung die theoretische Prüfung fürs Motorrad möglich
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