|
Seit 1. Sept. 2009 ⇒ neue Regelung zum Mopedausweis ♦♦♦
|
Bis 31. Aug. 2009 brauchte niemand einen Mopedausweis, ab 24 Jahre! Seit 1. Sept. 2009 muss jeder, egal welcher Altersklasse er angehört, einen Mopedausweis mitführen. Jene, die nachweisen können, ein Moped, oder ein Invalidenkraftfahrzeug gelenkt zu haben, bekommen den Ausweis direkt in der Fahrschule ausgestellt ⇒ ohne eine Fahrstunde und einer theoretischen Prüfung abzulegen !!!
Die Behörde sieht bis Jahresende 2009 nur eine Verwarnung vor.
Ab 1 Jänner 2010 werden Geldstrafen für über 24-jährige ohne Mopedausweis eingehoben.
Dies gilt natürlich nicht, wenn man im Besitz eines Führerscheines ist.
|
|
|
3. Fahrstunden
|
8 Fahrübungen á 50 min. sind gesetzlich vorgeschrieben !!! Egal ob Moped, Microcar oder Invalidenkraftfahrzeug. Gilt für alle Altersgruppen !!!
Davon mind. 2 Fahrübungen im Straßenverkehr. Dein Fahrinstruktor weist dich optimal auf Gefahren und dem richtigen Verhalten im Straßenverkehr ein. Ganz wichtig ist die richtige Blicktechnik, richtig Einordnen und das rechtzeitige Erkennen von Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer.
Bei uns haben bisher alle Mopedlenker 2 Fahrübungen mit einem erfahrenen Fahrinstruktor das richtige Verhalten im Straßenverkehr absolviert. Denn wir waren schon immer der Meinung, das am Übungsplatz keine unklaren Verkehrssitoutionen entstehen können. Unfälle passieren nun mal im Straßenverkehr. Die meisten Fahrschulen haben bei der Sicherheit von Jugendlichen bisher gespart. WIR NICHT !!!
|
|